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Betriebsfeier steuerlich planen: der 110-Euro-Freibetrag für Firmenfeiern
110 Euro je Mitarbeiter und Feier, höchstens zwei Mal im Jahr: welche Kosten zählen, wo die Umsatzsteuer anders rechnet und was das fürs Catering bedeutet.
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Hinweis
Keine Steuerberatung, sondern die Planungsfragen vor dem Angebot
Dieser Artikel fasst die amtlichen Regeln zur Betriebsveranstaltung so zusammen, wie sie für die Planung einer Feier relevant sind. Er ersetzt keine Steuerberatung. Verbindlich ist die Einschätzung Ihrer Steuerberatung oder Lohnbuchhaltung, Stand der Lohnsteuer-Hinweise des Bundesfinanzministeriums.
Für uns als Caterer ist die Frage praktisch: Eine Rechnung muss so aufgebaut sein, dass Ihre Buchhaltung Speisen, Getränke und Raum einzeln zuordnen kann. Ob die Feier unter dem Freibetrag bleibt, hängt von der gesamten Rechnung ab, nicht nur vom Essen.
Regel
110 Euro je Mitarbeiter, höchstens zwei Feiern im Jahr
Zuwendungen anlässlich einer Betriebsveranstaltung bleiben bis 110 Euro je Veranstaltung und teilnehmendem Arbeitnehmer lohnsteuerfrei. Das gilt für höchstens zwei Betriebsveranstaltungen im Kalenderjahr. Voraussetzung: Die Teilnahme steht allen Angehörigen des Betriebs oder eines Betriebsteils offen.
Der Betrag ist ein Freibetrag, kein Alles-oder-nichts. Liegt der Anteil eines Mitarbeiters bei 130 Euro, sind nur die 20 Euro darüber steuerpflichtig. Ein nicht ausgeschöpfter Betrag lässt sich nicht auf die zweite Feier oder auf andere Mitarbeitende übertragen.
Nehmen Mitarbeitende an mehr als zwei Feiern teil, kann der Arbeitgeber wählen, für welche beiden der Freibetrag gelten soll. Die weiteren Feiern sind steuerpflichtig.
- 110 Euro je Feier und teilnehmendem Mitarbeiter
- Höchstens zwei Betriebsveranstaltungen im Jahr
- Nur der Betrag über 110 Euro wird steuerpflichtig
- Nicht genutzter Freibetrag ist nicht übertragbar
| Punkt | Regelung |
|---|---|
| Höhe | 110 Euro je Feier und teilnehmendem Arbeitnehmer |
| Anzahl | Höchstens zwei Betriebsveranstaltungen im Kalenderjahr |
| Was zählt | Alle Aufwendungen inklusive Umsatzsteuer, anteilig auf die tatsächlichen Teilnehmer |
| Über 110 Euro | Nur der Mehrbetrag ist Arbeitslohn |
| Voraussetzung | Offen für alle Mitarbeitenden des Betriebs oder eines Betriebsteils |
Kosten
Speisen, Getränke und Raum zählen zusammen
In die 110 Euro fließt nicht nur das Essen. Maßgeblich sind alle Aufwendungen des Arbeitgebers inklusive Umsatzsteuer, auch der rechnerische Anteil an Raum, Rahmenprogramm und Service. Gerechnet wird nach den tatsächlichen Teilnehmern, nicht nach der Zahl der Eingeladenen.
Deshalb gibt es bei uns keinen Festpreis, der automatisch unter 110 Euro liegt. Speisen kalkulieren wir nach Menüstufe und Gästezahl individuell. Für Feiern in unserer Eventlocation in Lüdinghausen kommen Getränkeflats dazu: ca. 19,90 Euro, 29,90 Euro oder 39,90 Euro pro Person für 6 Stunden. Bei kleineren Runden zusätzlich Raummiete, ca. 500 Euro unter 70 Gästen und ca. 250 Euro unter 100 Gästen. Geteilt durch die Teilnehmer kann allein der Raumanteil den Freibetrag spürbar belasten.
Eine Flat von 29,90 Euro ist also nicht der Freibetrag. Speisen, Raumanteil und Umsatzsteuer kommen dazu. Ob die Summe unter 110 Euro bleibt, rechnet Ihre Lohnbuchhaltung für die konkrete Gästeliste.
Umsatzsteuer
Für die Umsatzsteuer sind 110 Euro eine Grenze, kein Freibetrag
Lohnsteuer und Umsatzsteuer rechnen hier unterschiedlich. Lohnsteuerlich ist der Betrag ein Freibetrag: nur das Darüberhinaus wird Arbeitslohn. Für den Vorsteuerabzug gilt der Betrag nach der Rechtsprechung als Freigrenze. Wird er je Arbeitnehmer überschritten, kann die Vorsteuer aus den Rechnungen der gesamten Veranstaltung entfallen.
Das ist der Punkt, an dem eine Feier, die lohnsteuerlich nur leicht darüber liegt, umsatzsteuerlich teurer wird als gedacht. Klären Sie das vor der Zusage mit der Steuerberatung, nicht erst mit der Abschlussrechnung.
Planung
So wird die Feier anfragbar, ohne die Steuerfrage zu raten
Nennen Sie uns Anlass, Datum, ob alle Mitarbeitenden oder ein Betriebsteil eingeladen sind, die erwartete Teilnehmerzahl und ob Begleitpersonen dabei sind. Dazu, ob Sie in unserer Location in Lüdinghausen feiern oder das Catering in Ihre Räume kommt.
Sie erhalten ein Angebot mit getrennten Positionen für Speisen, Getränke, Service und gegebenenfalls Raum. Damit kann die Buchhaltung den Pro-Kopf-Betrag selbst rechnen. Wir legen keinen Betrag so aus, dass er steuerfrei sei.
Für den Ablauf der Feier selbst, vom Buffet bis zum Termin, steht der Ratgeber zur Weihnachtsfeier. Die steuerliche Einordnung bleibt bei Ihrer Beratung.
- Angebot mit getrennten Positionen für Speisen, Getränke und Raum
- Pro-Kopf-Rechnung macht die Lohnbuchhaltung
- Location in Lüdinghausen oder Catering in Ihren Räumen
Häufige Fragen
Sind 110 Euro pro Mitarbeiter und Feier lohnsteuerfrei?
Bis 110 Euro je Betriebsveranstaltung und teilnehmendem Arbeitnehmer bleiben die Zuwendungen lohnsteuerfrei, für höchstens zwei Feiern im Jahr. Nur der Betrag darüber ist Arbeitslohn. Das setzt voraus, dass die Feier allen Mitarbeitenden des Betriebs oder eines Betriebsteils offensteht.
Zählen Getränke und Raummiete in die 110 Euro?
Ja. Es zählen alle Aufwendungen inklusive Umsatzsteuer, also Speisen, Getränke, Service und der Anteil an Raum und Rahmenprogramm, umgelegt auf die tatsächlichen Teilnehmer.
Kann ich einen nicht genutzten Betrag auf die zweite Feier übertragen?
Nein. Der Freibetrag gilt je Feier. Was bei der Sommerfeier übrig bleibt, erhöht den Spielraum der Weihnachtsfeier nicht.
Gilt die 110-Euro-Grenze bei der Umsatzsteuer genauso?
Nein. Lohnsteuerlich ist es ein Freibetrag, umsatzsteuerlich wird der Betrag als Freigrenze behandelt. Wird er überschritten, kann der Vorsteuerabzug für die gesamte Veranstaltung entfallen. Das sollte die Steuerberatung vor der Feier prüfen.
Bleibt eine Feier bei Lightning Event Service automatisch unter 110 Euro?
Das lässt sich nicht pauschal zusagen. Speisen werden individuell kalkuliert, Getränke und Raum kommen dazu. Im Angebot sind die Positionen getrennt, damit Ihre Buchhaltung den Betrag je Teilnehmer rechnen kann.
