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Catering / Ratgeber / Allergene · 4 Min. Lesezeit

Allergene beim Catering: Was bei Kennzeichnung und Buffet gilt

Welche 14 Allergene kennzeichnungspflichtig sind, was die LMIV für Catering und Buffet vorschreibt und wie Sie als Gastgeber Allergiker-Gäste sicher einplanen.

Zuletzt aktualisiert:

Buffet mit Schildern zur Allergenkennzeichnung an den Gerichten

Überblick

Welche 14 Allergene sind beim Catering kennzeichnungspflichtig

Kennzeichnungspflichtig sind beim Catering 14 Stoffgruppen, die nach der EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) als Hauptauslöser von Allergien und Unverträglichkeiten gelten. Dazu zählen unter anderem glutenhaltiges Getreide, Eier, Milch, Fisch, Erdnüsse, Schalenfrüchte, Soja, Sellerie, Senf und Sesam. Diese Angaben müssen für jede angebotene Speise verfügbar sein.

Die folgende Tabelle listet alle 14 Allergengruppen mit typischen Beispielen auf. Sie hilft Ihnen als Gastgeber, das Buffet im Blick zu behalten und gezielt nachzufragen, wenn Gäste mit Allergien dabei sind. Für die genaue Zusammensetzung einzelner Gerichte ist der Caterer die richtige Auskunftsquelle.

Wichtig: Auch abgeleitete Erzeugnisse fallen unter die Pflicht, etwa Mehl aus glutenhaltigem Getreide, Kasein aus Milch oder Lecithin aus Soja. Die LMIV verlangt, dass diese Bestandteile eindeutig benannt werden, damit Allergiker eine informierte Entscheidung treffen können.

  • 14 Allergengruppen nach EU-LMIV, Stand 2026
  • Auch abgeleitete Erzeugnisse sind kennzeichnungspflichtig
  • Tabelle als Orientierung, Details liefert der Caterer
Die 14 kennzeichnungspflichtigen Allergene
AllergenBeispiele
Glutenhaltiges GetreideWeizen, Roggen, Gerste, Dinkel, Brot, Nudeln, Panaden
KrebstiereGarnelen, Krabben, Hummer, Scampi
EierEier, Mayonnaise, viele Saucen, Eierteig
FischLachs, Thunfisch, Fischsauce, Worcestershire-Sauce
ErdnüsseErdnüsse, Erdnussbutter, Erdnussöl, Saté-Saucen
SojaSojabohnen, Tofu, Sojasauce, Soja-Lecithin
Milch/LaktoseMilch, Butter, Käse, Sahne, Joghurt
Schalenfrüchte (Nüsse)Mandel, Haselnuss, Walnuss, Cashew, Pistazie
SellerieKnollensellerie, Staudensellerie, Brühen, Gewürzmischungen
SenfSenf, Senfsaat, viele Dressings und Marinaden
SesamSesamsamen, Sesamöl, Hummus, Tahini, Backwaren
Schwefeldioxid/SulfiteTrockenfrüchte, Wein, Essig (ab 10 mg/kg bzw. l)
LupinenLupinenmehl, Lupinen in Back- und Fleischersatzwaren
WeichtiereMuscheln, Austern, Tintenfisch, Schnecken

Rechtslage

Was die LMIV für Catering und Buffet vorschreibt

Die LMIV verpflichtet auch Caterer und Gemeinschaftsverpflegung, über die 14 Hauptallergene zu informieren. Für lose abgegebene Ware wie Buffet, Menü oder Fingerfood gilt das genauso wie für verpackte Lebensmittel. Die Information muss verfügbar sein, bevor Gäste die Speise auswählen oder verzehren.

Anders als bei verpackten Produkten gibt es bei loser Ware Spielraum bei der Form. In Deutschland regelt die nationale Durchführung, dass die Allergeninformation schriftlich vorliegen muss und auf Nachfrage auch mündlich gegeben werden darf, sofern auf diese Möglichkeit deutlich hingewiesen wird und die schriftliche Dokumentation zugänglich ist.

Das bedeutet in der Praxis: Eine reine mündliche Auskunft ohne hinterlegte schriftliche Dokumentation reicht nicht aus. Ein seriöser Caterer führt für jedes Gericht eine Allergenliste und stellt diese auf Wunsch zur Verfügung, etwa als Mappe, Aushang oder Beschriftung am Buffet.

  • LMIV-Pflicht gilt auch für loses Buffet und Fingerfood
  • Schriftliche Dokumentation Pflicht, mündliche Auskunft ergänzend
  • Information muss vor dem Verzehr verfügbar sein

Praxis

Wie Allergene am Buffet gekennzeichnet werden

Am Buffet hat sich eine Kombination aus Beschriftung und persönlicher Auskunft bewährt. Üblich sind kleine Schilder an jedem Gericht mit Namen und Allergenangabe, oft mit Nummern oder Buchstaben, die auf einer Legende erläutert werden. Ergänzend hält das Servicepersonal die schriftliche Allergenliste bereit.

Praktisch sind klar lesbare Karten direkt an der Speise, eine zentrale Legende und ein geschultes Team, das gezielt Auskunft geben kann. So müssen Gäste mit Allergien nicht raten, sondern erkennen auf einen Blick, welche Gerichte für sie geeignet sind und wo sie besser nachfragen.

Lightning Event Service kennzeichnet vegetarische, vegane und allergengerechte Speisen und gibt Auskunft über enthaltene Allergene. Sie als Gastgeber müssen sich am Veranstaltungstag nicht selbst um die Details kümmern, weil Beschriftung und Dokumentation vorbereitet bereitstehen.

  • Schild mit Allergenangabe an jedem Gericht plus Legende
  • Geschultes Servicepersonal für gezielte Auskunft
  • Schriftliche Allergenliste griffbereit am Buffet

Planung

Wie Gastgeber Allergiker-Gäste richtig einplanen

Als Gastgeber erleichtern Sie sich und dem Caterer die Arbeit, wenn Sie Allergien und Unverträglichkeiten früh abfragen. Eine kurze Zeile in der Einladung, in der Gäste Allergien und besondere Ernährungsformen angeben können, schafft Klarheit über den tatsächlichen Bedarf vor dem Veranstaltungstag.

Planen Sie für betroffene Gäste bewusst sichere Alternativen ein. Häufig betreffen Allergien Gluten, Nüsse, Milch oder Sellerie. Mit ein paar gezielt frei von diesen Stoffen gehaltenen Gerichten stellen Sie sicher, dass auch Allergiker ein vollwertiges Essen bekommen und nicht nur Beilagen übrig bleiben.

Achten Sie zusätzlich auf das Risiko von Kreuzkontaminationen. Wenn ein Gast eine starke Allergie hat, sollte das mit dem Caterer separat besprochen werden, damit etwa Vorsplatz, Geschirr und Zubereitung entsprechend gewählt werden. Je konkreter Ihre Angaben, desto besser kann darauf reagiert werden.

  • Allergien schon in der Einladung abfragen
  • Gezielt sichere Alternativen für Betroffene einplanen
  • Starke Allergien wegen Kreuzkontamination separat klären

Zusammenarbeit

Allergene-Themen mit dem Caterer abstimmen

Stimmen Sie die Allergenanforderungen früh und schriftlich mit dem Caterer ab. Je eher bekannt ist, welche Allergene relevant sind und wie viele Gäste betroffen sind, desto besser lassen sich Rezepte, Einkauf und Kennzeichnung darauf ausrichten. Späte Änderungen sind möglich, schränken aber den Spielraum ein.

Ein erfahrener Caterer dokumentiert die Allergene jedes Gerichts ohnehin und kann gezielt Varianten anbieten, etwa glutenfreie, milchfreie oder nussfreie Alternativen. Fragen Sie aktiv nach dieser Dokumentation und nach der Form der Kennzeichnung, die am Veranstaltungstag vorgesehen ist.

Lightning Event Service plant Catering von Lüdinghausen aus, für Feiern im Kreis Coesfeld und im Münsterland, inklusive allergengerechter Speisen und klarer Kennzeichnung. Sie nennen uns die Anforderungen Ihrer Gäste, wir liefern passende Gerichte, Dokumentation und Service dazu.

  • Allergenanforderungen früh und schriftlich übergeben
  • Nach Dokumentation und Kennzeichnungsform fragen
  • Allergengerechtes Catering mit Service aus Lüdinghausen

Hinweis

Rechtlicher Hinweis zur Allergenkennzeichnung

Die Allergenkennzeichnung ist verpflichtend und schützt Ihre Gäste vor ernsten gesundheitlichen Folgen. Schon Spuren eines Allergens können bei stark betroffenen Personen schwere Reaktionen auslösen. Eine sorgfältige Kennzeichnung und offene Kommunikation am Buffet sind deshalb keine Formsache, sondern eine echte Schutzmaßnahme.

Setzen Sie bei Veranstaltungen mit Allergiker-Gästen auf einen Caterer, der die LMIV-Vorgaben routiniert umsetzt und die Allergene jedes Gerichts dokumentiert. So verbinden Sie ein gutes Buffet mit der Sicherheit, dass auch sensible Gäste informiert und sorgenfrei zugreifen können.

Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine rechtliche oder lebensmittelrechtliche Beratung. Maßgeblich sind die jeweils geltenden Vorschriften, unter anderem die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV) und ihre nationale Durchführung. Im Einzelfall klären Sie Details bitte mit dem Caterer oder der zuständigen Stelle.

  • Allergenkennzeichnung ist Pflicht und Gesundheitsschutz
  • Routinierter Caterer dokumentiert jedes Gericht
  • Beitrag ersetzt keine rechtliche Beratung, maßgeblich ist die LMIV

Häufige Fragen

Welche 14 Allergene sind beim Catering kennzeichnungspflichtig?

Kennzeichnungspflichtig sind glutenhaltiges Getreide, Krebstiere, Eier, Fisch, Erdnüsse, Soja, Milch/Laktose, Schalenfrüchte (Nüsse), Sellerie, Senf, Sesam, Schwefeldioxid/Sulfite, Lupinen und Weichtiere. Grundlage ist die EU-Lebensmittelinformationsverordnung (LMIV).

Gilt die Allergenkennzeichnung auch für ein Buffet?

Ja. Die LMIV verpflichtet Caterer, auch bei loser Ware wie Buffet, Menü oder Fingerfood über die 14 Hauptallergene zu informieren. Die Angaben müssen verfügbar sein, bevor Gäste die Speise auswählen oder verzehren.

Reicht eine mündliche Allergenauskunft aus?

Eine mündliche Auskunft auf Nachfrage ist zulässig, aber nur ergänzend. Es muss eine schriftliche Dokumentation der Allergene vorliegen und zugänglich sein, und auf die Möglichkeit der mündlichen Auskunft muss deutlich hingewiesen werden.

Wie werden Allergene am Buffet gekennzeichnet?

Üblich sind Schilder an jedem Gericht mit Allergenangabe, oft über Nummern oder Buchstaben mit zentraler Legende, ergänzt durch eine schriftliche Allergenliste und geschultes Servicepersonal, das gezielt Auskunft geben kann.

Wie plane ich als Gastgeber Allergiker-Gäste ein?

Fragen Sie Allergien schon in der Einladung ab und planen Sie gezielt sichere Alternativen ein, etwa glutenfreie oder milchfreie Gerichte. Starke Allergien sollten Sie wegen möglicher Kreuzkontamination separat mit dem Caterer besprechen.

Allergene sicher planen

Catering mit klarer Allergenkennzeichnung für Ihre Feier?

Nennen Sie uns die Allergien und Wünsche Ihrer Gäste. Lightning Event Service plant allergengerechte Speisen mit schriftlicher Dokumentation und klarer Kennzeichnung im Münsterland.

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